Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fototouren und private Stadtführungen

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1 Marius Gebhardt Fotografie und Stadtführungen übernimmt für den Auftraggeber („AG“) Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und der mit dem AG festgelegten Leistungsbeschreibung (Auftragserteilung). Es wird ein Dienstvertrag vereinbart. Diese AGB gelten für alle zwischen Marius Gebhardt Fotografie und Stadtführungen und dem AG abzuschließenden Verträge. Anderslautenden oder abweichenden AGB des AG wird widersprochen; sie werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen sie vor Vertragsschluss schriftlich anerkannt hat.

1.2 Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen wird ihre Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen und ist berechtigt, hierzu im eigenen Namen Erfüllungsgehilfen nach eigenem Ermessen einzusetzen (z. B. Stadtführer).

1.3 Art und Umfang der Leistungen von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung. Der Umfang der Leistungen kann von den Vertragspartnern einvernehmlich erweitert oder verändert werden. Sämtliche Änderungen, Nachbestellungen, Nachträge oder Ergänzungen des Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen. Die Vergütung wird dann dem Mehraufwand angepasst. Mit der Auftragserteilung beauftragt der AG Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen verbindlich mit der Durchführung des festgelegten Leistungsumfanges und zur Vermittlung der erforderlichen Verträge mit Fremdleistern im festgelegten Budget-Umfang.

1.4 In Bezug auf die mit der Erbringung einzelner Leistungen für die Veranstaltung beauftragten Dritten wird von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen die ordnungsgemäße Vermittlung und Koordination der beauftragten Leistungen geschuldet. Für den Inhalt dieser Verträge sind die Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dritten ausschließlich maßgeblich.

1.5 Der Antrag des AG auf Buchung einer Leistung ist kein Vertragsschluss, sondern nur ein Angebot an Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen. Mit der Annahme dieses Antrages durch Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen, für die es keiner besonderen Form bedarf, kommt der Vertrag mit Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen zustande. Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen wird den AG mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung über den zustande gekommenen Vertrag informieren. Der AG ist verpflichtet, die erhaltene Auftragsbestätigung unverzüglich auf ihre Korrektheit zu überprüfen und Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

2. Widerruf der Vertragserklärung für Verbraucher

2.1 Für folgende Leistungen besteht kein Widerrufsrecht
Die von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen angebotenen Leistungen sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei dem der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der AG hat nach Abschluss des Vertrages, auch wenn es sich um einen Verbrauchervertrag handelt, kein Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verbraucherverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.

2.2 Widerrufsrecht bei Verkauf von Gutscheinen ohne spezifischen Termin oder Zeitraum und Kaufverträgen
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind.

2.3 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen, Inhaber Marius Gebhardt, Maienweg 298, 22335 Hamburg, Email: info(@)mariusgebhardt.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Ware unverzüglich, bzw. spätestens 14 Tagen nach Widerruf zurücksenden.

2.4 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung-

3. Gruppenangebote/ Preisberechnung, Mitteilung der Gruppenstärke/
des Leistungsumfanges

3.1 Die Teilnahme an der vereinbarten Leistung bezieht sich auf den vereinbarten Termin.

3.2 Soweit der AG als Verbraucher eine eigene Gruppe bucht, hat er Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen bis 1 Woche vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen, wie viele Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Auf dieser Basis berechnet Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen sodann den Gesamtpreis. Die Mindestteilnehmerzahl sind 2 Teilnehmer, die unabhängig von der Gruppenstärke berechnet werden. Sollen mehr als die angemeldeten Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen, so verpflichtet sich der AG Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen die weiteren Teilnehmer bis 5 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Die Kosten werden dann der tatsächlichen Gruppenstärke entsprechend angepasst.

3.3 Soweit der AG als Unternehmer eine eigene Gruppe bucht (Die Mindestteilnehmerzahl sind 2 Teilnehmer), hat er Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen bis 10 Tage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen, wie viele Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Auf dieser Basis berechnet Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen sodann den Gesamtpreis. Ab dieser Mitteilung gilt die mitgeteilte Personenzahl und ist verbindlich. Ein Teilrücktritt wegen Nichterreichens dieser Personenzahl ist nicht möglich und eine Gutschrift für nicht erschienene Teilnehmer findet nicht statt. Die Preise basieren auf der vom AG vorab mitgeteilten Gruppengröße. Sollen mehr als die angemeldeten Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen, so verpflichtet sich der AG, Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen die weiteren Teilnehmer bis 5 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Die Kosten werden dann der tatsächlichen Gruppenstärke entsprechend angepasst.

3.4 Alle Preisangaben von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen sind Brutto in Euro. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen.

3.5 Rücktritt durch den Kunden (Storno Einzelgäste)
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen.
Der Rücktritt muss schriftlich, bzw. per E-Mail erfolgen und von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen eine entsprechende Entschädigung verlangen. Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl eine pauschalierte Stornogebühr geltend machen. Diese beträgt:
vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Vertragsgesamtpreises,
vom 14. bis 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Vertragsgesamtpreises,
ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Vertragsgesamtpreises
3.6 Rücktritt des Auftraggebers (Stornierung des Auftrages) für Gruppenangebote.
3.6.1 Der AG kann von dem geschlossenen Vertrag nach den nachfolgenden Bedingungen zurücktreten.
3.6.2 Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen ist berechtigt, eine Aufwandsentschädigung unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung erwerben kann, in konkreter oder pauschalierter Form zu berechnen.
3.6.3 Erfolgt der Rücktritt bis 40 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 10 % der Rechnungssumme.
3.6.4 Erfolgt der Rücktritt zwischen 39 bis 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 20 % der Rechnungssumme.
3.6.5 Erfolgt der Rücktritt zwischen 29 bis 15 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 40 % der Rechnungssumme.
3.6.6 Erfolgt der Rücktritt zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 60 % der Rechnungssumme.
3.6.7 Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn dieser bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erklärt wird.
3.6.8 Es steht dem AG stets frei, nachzuweisen, dass Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
3.6.9 Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung dann unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen kann.
3.7 Erscheint der Kunde nach 20 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden behandelt.
3.8 Wartet ein Guide zum schriftlich vereinbarten Termin auf Gäste, verkürzt sich die Veranstaltungsdauer um die Wartezeit.
3.9 Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen berechtigt, das volle Honorar zu erheben.

4. Zahlung und Zahlungsfälligkeit

4.1 Einzeltickets sind nach Vertragsschluss sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.

4.2 Bei Gruppenbuchungen ist nach Vertragsabschluss und Erhalt der Rechnung eine Anzahlung in Höhe der Mindestteilnehmerzahl von 1 Personen je Leistung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Gesamtpreis ermittelt sich nach der gemäß Ziffer 3.2, bzw. 3.3 vom AG mitgeteilten Gruppenstärke. Soweit sich durch diese Mitteilung der auf der Rechnung genannte Gesamtpreis ändert, wird die Restzahlung durch Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen neu berechnet und ist sofort fällig.

4.3 Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung von fälligen Teilzahlungen hat Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen den gesetzlichen Anspruch, die Erbringung ihrer Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern (Einrede des nicht erfüllten Vertrages).

4.4 Wird eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom AG nicht bezahlt, ist Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den AG mit Aufwendungen zu belasten oder Schadensersatz zu fordern, sofern der AG nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte. Bei der Vereinbarung einer Leistung, die an einem vereinbarten Termin oder Zeitraum stattfindet, behält sich Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen die Zahlung des vereinbarten Entgelts und einen Schadensersatzanspruch vor.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der AG wird Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen zeitnah und rechtzeitig stets über alle Vorgänge und Umstände informieren, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sein können. Für von ihm verursachte Schäden von geliehenen oder gemieteten Gegenständen haftet der AG dem Dritten nach dessen Vertrag und dem Gesetz. Im Übrigen ist der AG stets verpflichtet, im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

6. Leistungsänderungen durch Marius Gebhardt Fotografie und Stadtführungen

Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der bei Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen beauftragten Leistungen nicht beeinträchtigen. Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen wird den AG über Änderungen frühzeitig in Kenntnis setzen. Sollten die Änderungen erheblich in den Gesamtzuschnitt der Leistung eingreifen, steht dem AG ein Kündigungsrecht zu.

7. Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1 Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen haftet gegenüber dem AG und den Personen, die in die Leistung einbezogen werden ( Kunde ) in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.

7.2 In sonstigen Fällen haftet Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Die Haftung wird dann von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen oder die durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfälle sowie für verschuldensunabhängige Ansprüche auf insgesamt € 50.000,– pro Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

7.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

7.4 Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

7.5 Die Angaben über vermittelte Leistungen Dritter beruhen ausschließlich auf den Informationen der Fremdleister gegenüber Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen und stellen somit keine eigene Zusicherung von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen dar. Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen gibt dem AG gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen hinsichtlich der Leistungen vermittelter Dritter ab.

7.6 Soweit Verträge über echte Fremdleistungen abgeschlossen werden, stellt der AG Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der vermittelten Leistungen ab. Hierfür haftet der Vertragspartner des AG. Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen weist darauf hin, dass Fremdleistungen alle Leistungen sind, die Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen nicht selber, durch Erfüllungsgehilfen oder Vertreter erbringt. Fremdleister werden auch durch die Vermittlung nicht zu Erfüllungsgehilfen oder Vertretern von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen.

8. Verjährung

8.1. Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des AGs von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners, soweit ein Schaden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen oder eines Erfüllungsgehilfen von Marius Gebhardt Fotografie und Stadtführungen beruht. Die Begrenzung der Verjährung auf ein Jahr betrifft auch nicht Ansprüche auf Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Produkthaftung. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

8.2. Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt 2 Jahre nach Ausstellung des Gutscheines. Der Gutschein verliert nach Ablauf von 2 Jahren seine Gültigkeit. Eine Rückerstattung von Geld ist ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht und Sonstiges

9.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen den Parteien findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.

9.2 Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher- auch internationaler – Gerichtsstand für alle unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch im Wechsel- oder Scheckprozess, Deutschland, Hamburg vereinbart. Marius Gebhardt Fotografie & Stadtführungen bleibt es vorbehalten, den Auftraggeber an einem abweichenden Gerichtsstand zu verklagen.

9.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.
Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass Daten in Verbindung mit den Verträgen auf Grundlage des BDSG gespeichert und genutzt werden. Der Auftraggeber oder Kunde ist mit der Speicherung und Nutzung von Daten einverstanden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Zahlungsdiensten.